Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
BOKABAS SAS
Gültige Fassung vom 28. Juli 2026
Identifizierung des Verkäufers
Firmenname: BOKABAS
Rechtsform: Société par Actions Simplifiée (SAS)
Geschäftssitz: 229 rue Saint-Honoré, 75001 Paris, Frankreich
SIREN: 999 047 855
SIRET (Sitz): 999 047 855 00013
Innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR38 999 047 855
E-Mail-Adresse: contact@bokabas.com
Nachfolgend als „ Bokabas “ oder als „der Verkäufer “ bezeichnet.
Artikel 1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler (nachfolgend „ AGB Händler “) regeln ausschließlich den Verkauf von Produkten zwischen Bokabas und jedem Käufer, der im Rahmen seiner hauptsächlichen gewerblichen Tätigkeit zu beruflichen Zwecken handelt, um die Produkte weiterzuverkaufen (nachfolgend „ Wiederverkäufer “ oder „ Kunde “).
1.2. Sie gelten für jede vom Wiederverkäufer aufgegebene Bestellung, unabhängig vom Bestellweg: über den Händlerbereich der Website bokabas.com, per E-Mail übermittelte Bestellung oder direkt aufgenommene Bestellung.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler ersetzen im Verhältnis zum Wiederverkäufer vollständig die auf der Website bokabas.com veröffentlichten Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Verbraucher. Keine Bestimmung dieser Bedingungen, insbesondere nicht die Bestimmungen zum Widerrufsrecht, zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten oder zur Verbraucherschlichtung, findet auf die durch diese Bedingungen geregelten Geschäftsbeziehungen Anwendung.
1.4. Der Wiederverkäufer erkennt an, im Rahmen und für die Zwecke seiner hauptsächlichen gewerblichen Tätigkeit zu handeln. Er erklärt ausdrücklich, dass die Schutzbestimmungen des französischen Verbrauchergesetzbuchs, einschließlich der Bestimmungen von Artikel L. 221-3 dieses Gesetzbuchs, auf diese Geschäftsbeziehung keine Anwendung finden.
1.5. Jede Bestellung gilt als vollständige, uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler. Diese haben Vorrang vor sämtlichen allgemeinen Einkaufsbedingungen des Wiederverkäufers, vor allen anderen von diesem stammenden Dokumenten sowie vor jeder entgegenstehenden Bestimmung, die nicht ausdrücklich schriftlich von Bokabas akzeptiert wurde.
1.6. Bokabas behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler jederzeit zu ändern. Für eine Bestellung gelten die zum Zeitpunkt der Erfassung dieser Bestellung gültigen Bedingungen.
Artikel 2. Zugang zum Händlerkonto
2.1. Der Zugang zu den Händlerpreisen setzt die vorherige Eröffnung eines Händlerkontos voraus, die von Bokabas nach freiem Ermessen genehmigt wird.
2.2. Zur Unterstützung seines Antrags teilt der Wiederverkäufer seine Firmenbezeichnung, seine SIRET-Nummer, gegebenenfalls seine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Adresse seiner Verkaufsstelle(n) sowie die Identität seines gesetzlichen Vertreters mit. Der Wiederverkäufer garantiert die Richtigkeit dieser Angaben und verpflichtet sich, jede Änderung unverzüglich mitzuteilen.
2.3. Bokabas behält sich das Recht vor, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen oder es zu sperren, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen, insbesondere bei unrichtigen Angaben, Unvereinbarkeit mit der Markenpositionierung, Nichteinhaltung dieser AGB für professionelle Kunden oder einem früheren Zahlungszwischenfall.
2.4. Die Zugangsdaten zum professionellen Bereich sind streng persönlich. Der Wiederverkäufer ist für deren Vertraulichkeit sowie für jede über sein Konto aufgegebene Bestellung verantwortlich.
Artikel 3. Produkte
3.1. Die angebotenen Produkte sind diejenigen, die im jeweils gültigen professionellen Katalog aufgeführt sind, vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
3.2. Die Produkte von Bokabas werden mithilfe handwerklicher Verfahren und aus natürlichen Materialien hergestellt. Von einem Stück zum anderen sowie von einer Produktion zur nächsten kann es zu Abweichungen bei Farbton, Musterplatzierung, Maßen und Verarbeitung kommen. Diese Abweichungen sind eine Produkteigenschaft und können weder als Vertragswidrigkeit eingestuft werden noch eine Reklamation begründen.
3.3. Die im Katalog enthaltenen Fotografien, Abbildungen und Muster dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht vertraglich bindend.
3.4. Bokabas behält sich das Recht vor, die Zusammensetzung seines Sortiments jederzeit zu ändern, einen Artikel aus dem Sortiment zu nehmen oder seine Eigenschaften weiterzuentwickeln, ohne dass der Wiederverkäufer daraus Ansprüche ableiten kann.
Artikel 4. Bestellungen
4.1. Jede Bestellung ist ab ihrer Erfassung durch Bokabas verbindlich und endgültig. Sie wird jedoch erst nach schriftlicher Bestätigung durch Bokabas wirksam; Bokabas kann jede Bestellung ablehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit, einem früheren Streitfall, Überschreitung des genehmigten Kreditrahmens oder Nichtzahlung einer fälligen Rechnung.
4.2. Der Mindestbestellwert beträgt 150 Euro zuzüglich Steuern, ohne Versandkosten.
4.3. Jeder Antrag auf Änderung oder Stornierung einer Bestellung muss Bokabas vor dem Versand schriftlich zugehen und wird erst nach schriftlicher Annahme durch Bokabas wirksam.
4.4. Bestellungen werden innerhalb einer Richtfrist von vierundzwanzig Arbeitsstunden ab ihrer Bestätigung bearbeitet.
Artikel 5. Preise
5.1. Die im professionellen Katalog angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Steuern, ab Lager, ohne Versand-, Versicherungs- und Zollkosten.
5.2. Es gelten die am Tag der Auftragserfassung gültigen Preise. Bokabas behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern; dies gilt nicht für bereits bestätigte Bestellungen.
5.3. Im Falle eines offensichtlichen Preisirrtums, insbesondere bei einem lächerlich niedrigen oder mit der Positionierung des Produkts unvereinbaren Preis, behält sich Bokabas das Recht vor, die Bestellung ohne Entschädigung zu stornieren.
5.4. Versandkosten. Die Versandkosten betragen 15 Euro zzgl. Steuern pro Bestellung für das französische Mutterland und die Europäische Union. Sie entfallen bei jeder Bestellung im Wert von mindestens 300 Euro zzgl. Steuern. Die für andere Bestimmungsorte geltenden Bedingungen werden auf Anfrage mitgeteilt oder bei der Bestellung angegeben.
5.5. Mehrwertsteuer. Verkäufe an einen in Frankreich ansässigen Wiederverkäufer unterliegen der französischen Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Steuersatz. Innergemeinschaftliche Lieferungen an einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer, der über eine gültige innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt und diese vor der Rechnungsstellung mitgeteilt hat, sind gemäß Artikel 262 ter I des französischen Steuergesetzbuchs von der Mehrwertsteuer befreit; die Steuer ist vom Empfänger zu entrichten. Der Wiederverkäufer garantiert die Gültigkeit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und trägt sämtliche steuerlichen Folgen, Zuschläge und Strafen, die aus einer fehlerhaften Mitteilung entstehen.
Artikel 6. Wiederverkaufspreise
6.1. Der Wiederverkäufer legt die Preise, zu denen er die Bokabas-Produkte an seine eigenen Kunden weiterverkauft, frei fest.
6.2. Bokabas kann rein unverbindlich und als Richtwert eine unverbindliche Preisempfehlung mitteilen, insbesondere in Form eines Richtwert-Multiplikators. Diese Angabe stellt keinesfalls einen vorgeschriebenen Preis dar; ihre Anwendung oder Nichtanwendung durch den Wiederverkäufer hat keinen Einfluss auf die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen.
Artikel 7. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
7.1. Für jede Bestellung wird eine Rechnung ausgestellt und dem Wiederverkäufer beim Versand oder elektronisch übermittelt.
7.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung bei Bestellung, vor dem Versand, fällig.
7.3. Zahlungsfristen. Bokabas kann dem Wiederverkäufer im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine Zahlungsfrist einräumen. Diese Frist darf keinesfalls sechzig Tage ab Rechnungsdatum oder fünfundvierzig Tage zum Monatsende überschreiten, gemäß Artikel L. 441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs. Die Gewährung einer Zahlungsfrist für eine bestimmte Bestellung stellt keine Verpflichtung für spätere Bestellungen dar und begründet keinen Handelsbrauch zwischen den Parteien.
7.4. Offener Betrag. Bokabas kann für jeden Wiederverkäufer einen maximal zulässigen offenen Betrag festlegen und diesen jederzeit ändern. Jede Bestellung, durch die dieser Höchstbetrag überschritten wird, kann abgelehnt oder von einer Zahlung bei Bestellung abhängig gemacht werden.
7.5. Zahlungsmethoden. Die Zahlungen erfolgen per Bankkarte oder per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.
7.6. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Bokabas die Gelder tatsächlich erhält. Der Wiederverkäufer darf etwaige von ihm geltend gemachte Vertragsstrafen nicht einseitig mit den Bokabas geschuldeten Beträgen verrechnen.
Artikel 8. Zahlungsverzug
8.1. Verzugszinsen und -strafen. Gemäß den Artikeln L. 441-9 und L. 441-10 des französischen Handelsgesetzbuchs führt jeder Zahlungsverzug von Rechts wegen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag und ohne dass eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erforderlich ist zur Fälligkeit von Verzugsstrafen, die auf den noch geschuldeten Bruttobetrag einschließlich aller Steuern berechnet werden, zu dem von der Europäischen Zentralbank auf ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatz zuzüglich zehn Prozentpunkten.
8.2. Pauschale Inkassoentschädigung. Jeder Zahlungsverzug macht außerdem von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 Euro je unbezahlter Rechnung fällig, gemäß den Artikeln L. 441-10 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs. Wenn die tatsächlich entstandenen Inkassokosten diesen Betrag übersteigen, kann Bokabas gegen Nachweis eine zusätzliche Entschädigung verlangen.
8.3. Skonto. Für vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt.
8.4. Fälligstellung des Gesamtbetrags. Bei Nichtzahlung auch nur einer Rate und nach erfolgloser Mahnung über einen Zeitraum von acht Tagen werden sämtliche vom Wiederverkäufer geschuldeten Beträge, einschließlich solcher aus anderen Bestellungen und unabhängig von deren Fälligkeit, sofort fällig.
8.5. Aussetzung. Bokabas behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Ausführung jeder laufenden Bestellung von Rechts wegen auszusetzen, den Zugang zum Geschäftskonto zu sperren und jede neue Bestellung von einer sofortigen Zahlung abhängig zu machen, ohne dass der Wiederverkäufer Anspruch auf irgendeine Entschädigung hat.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt
9.1. BOKABAS BEHÄLT DAS EIGENTUM AN DEN VERKAUFTEN PRODUKTEN BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN UND TATSÄCHLICHEN BEZAHLUNG IHRES PREISES EINSCHLIESSLICH HAUPTFORDERUNG, KOSTEN, VERTRAGSSTRAFEN UND NEBENFORDERUNGEN. Die Nichtzahlung einer beliebigen Rate kann die Herausgabe der Produkte begründen.
9.2. Diese Klausel, die der Wiederverkäufer spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung akzeptiert, unterliegt den Artikeln 2367 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs sowie Artikel L. 624-16 des französischen Handelsgesetzbuchs.
9.3. Ungeachtet des vorliegenden Eigentumsvorbehalts geht die Gefahr des Verlusts, des Diebstahls und der Beschädigung der Produkte sowie der Schäden, die diese verursachen könnten, bereits bei Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen über. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich folglich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte für Rechnung des jeweils Berechtigten gegen sämtliche Risiken des Verlusts, des Diebstahls oder der Zerstörung zu versichern und dies auf erste Aufforderung nachzuweisen.
9.4. Bis zur vollständigen Zahlung ist es dem Wiederverkäufer untersagt, die Produkte zu verpfänden, als Pfand zu bestellen oder daran irgendeine Sicherheit zu bestellen. Er verpflichtet sich, sie getrennt und als Eigentum von Bokabas erkennbar aufzubewahren.
9.5. Der Wiederverkäufer ist jedoch im Rahmen des normalen Betriebs seines Geschäftsbetriebs berechtigt, die Produkte weiterzuverkaufen. Im Falle eines Weiterverkaufs vor vollständiger Zahlung tritt die Forderung des Wiederverkäufers gegenüber seinem eigenen Kunden von Rechts wegen an die Stelle der Forderung von Bokabas, und zwar bis zur Höhe der noch ausstehenden Beträge.
9.6. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin kann Bokabas auf einfache schriftliche Aufforderung die unverzügliche Rückgabe der Produkte auf Kosten und Gefahr des Wiederverkäufers verlangen. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, Bokabas unverzüglich über jedes ihn betreffende Verfahren zur Sanierung, gerichtlichen Restrukturierung oder gerichtlichen Liquidation sowie über jede Pfändung oder Sicherungsmaßnahme in Bezug auf die Produkte zu informieren.
Artikel 10. Lieferung
10.1. Die Produkte werden an die vom Wiederverkäufer bei der Bestellung angegebene Lieferadresse versandt.
10.2. Die Lieferfristen werden ausschließlich als Richtwerte angegeben. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt weder zur Stornierung der Bestellung, zur Verweigerung der Warenannahme, zur Zurückbehaltung der Zahlung, zur Geltendmachung von Schadensersatz noch zur Erhebung einer Vertragsstrafe irgendeiner Art.
10.3. Bokabas ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird gesondert in Rechnung gestellt und ist gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 zu bezahlen.
10.4. Der Gefahrenübergang erfolgt gemäß Artikel 9.3 bereits bei Übergabe der Produkte an das Transportunternehmen.
Artikel 11. Erhalt und Reklamationen
11.1. Reklamationen gegenüber dem Transportunternehmen. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, den Zustand der Pakete bei Erhalt im Beisein des Transportunternehmens zu überprüfen. Im Falle einer Beschädigung, eines Fehlbestands oder eines Teilverlusts muss der Wiederverkäufer auf dem Lieferschein präzise und detaillierte Vorbehalte vermerken und diese dem Transportunternehmen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt gemäß Artikel L. 133-3 des französischen Handelsgesetzbuchs durch eine außergerichtliche Zustellung oder per Einschreiben bestätigen und Bokabas eine Kopie zukommen lassen. Andernfalls erlischt jeglicher Anspruch und es wird keine Reklamation anerkannt.
11.2. Offensichtliche Mängel und Nichtübereinstimmung. Jede Reklamation wegen eines offensichtlichen Mangels, einer falschen Referenz oder einer Nichtübereinstimmung der Lieferung mit der Bestellung muss Bokabas innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt schriftlich an contact@bokabas.com unter Beifügung von Fotos und der Bestellnummer mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als vorbehaltlos angenommen.
11.3. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bokabas wird keine Rücksendung akzeptiert. Produkte, die ohne vorherige Zustimmung zurückgesendet werden, werden dem Wiederverkäufer auf dessen Kosten und Gefahr zur Verfügung gestellt und berechtigen zu keiner Gutschrift.
11.4. Wenn die Reklamation begründet ist, ersetzt Bokabas nach eigener Wahl die Produkte, erstattet den Kaufpreis oder stellt eine Gutschrift aus; jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.
Artikel 12. Kein Widerrufsrecht
Der Wiederverkäufer, der zu beruflichen Zwecken im Rahmen seiner Haupttätigkeit handelt, hat kein Widerrufsrecht. Die Bestimmungen der Artikel L. 221-18 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs finden auf die Verkäufe, die diesen Bestimmungen unterliegen, keine Anwendung.
Artikel 13. Garantien
13.1. Für die Produkte gilt die gesetzliche Garantie gegen versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs. Die im französischen Verbrauchergesetz vorgesehene gesetzliche Konformitätsgarantie, die Verbrauchern vorbehalten ist, findet keine Anwendung.
13.2. Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Lagerung, eine längere Aussetzung gegenüber Licht oder Feuchtigkeit, eine nicht den Empfehlungen entsprechende Pflege, eine Änderung oder Verarbeitung des Produkts durch den Wiederverkäufer oder einen Dritten oder auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.
13.3. Der Wiederverkäufer als professioneller Vertriebspartner gilt als im Besitz der erforderlichen Sachkenntnis, um die Eigenschaften der Produkte und ihre Eignung für seine Kundschaft zu beurteilen. Er ist selbst dafür verantwortlich, seine eigenen Kunden über die Eigenschaften und die Pflege der Produkte zu informieren.
Artikel 14. Haftung
14.1. Die Haftung von Bokabas ist auf unmittelbare, vorhersehbare und nachweislich entstandene Schäden des Wiederverkäufers beschränkt; mittelbare Schäden, insbesondere Umsatzverlust, Margenverlust, Verlust von Kunden, Betriebsverlust, entgangene Chancen oder eine Beeinträchtigung des Ansehens, sind ausgeschlossen.
14.2. Unter allen Umständen ist die Haftung von Bokabas auf den Nettobetrag der Bestellung begrenzt, die den Schaden verursacht hat.
14.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten weder im Falle von Arglist oder grober Fahrlässigkeit noch bei Personenschäden.
Artikel 15. Geistiges Eigentum und Nutzung der Marke
15.1. Die Marke Bokabas, ihr Logo, ihre Zeichnungen und Modelle, ihre Muster, Bildmaterialien, Texte und Fotografien bleiben das ausschließliche Eigentum von Bokabas. Der Verkauf der Produkte beinhaltet keinerlei Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums.
15.2. Bokabas gewährt dem Wiederverkäufer für die Dauer der Geschäftsbeziehung eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Marke und der offiziellen Bildmaterialien ausschließlich zur Bewerbung und zum Weiterverkauf der bei Bokabas erworbenen Produkte.
15.3. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, die Bildmaterialien nicht zu verändern, sie nicht mit Produkten Dritter zu kombinieren, sodass eine Verwechslungsgefahr entsteht, keine Zeichen, die die Marke Bokabas reproduzieren oder nachahmen, als Marke oder Domainnamen eintragen zu lassen und die an den Produkten angebrachten Etiketten und Kennzeichnungen weder zu entfernen noch zu verändern.
15.4. Diese Lizenz endet automatisch mit der Beendigung der Geschäftsbeziehungen; dem Wiederverkäufer steht eine Frist von drei Monaten zur Verfügung, um seinen Restbestand abzuverkaufen.
Artikel 16. Präsentationsmuster
Bokabas kann dem Wiederverkäufer unentgeltlich Produkte zur Präsentation im Schaufenster oder im Geschäft zur Verfügung stellen. Diese Produkte werden kostenlos in Rechnung gestellt, als Präsentationsmuster gekennzeichnet und sind nicht zum Verkauf bestimmt. Sie können weder zurückgegeben noch gutgeschrieben oder erstattet werden.
Artikel 17. Keine Exklusivität
Sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, besteht zwischen den Parteien keinerlei Exklusivität, weder territorial noch anderweitig. Bokabas bleibt es freigestellt, ihre Produkte über jeden Vertriebskanal zu vermarkten, einschließlich des Direktverkaufs an Verbraucher, des Online-Verkaufs, über Marktplätze und durch die Einschaltung anderer Wiederverkäufer, auch im Einzugsgebiet des Wiederverkäufers.
Artikel 18. Vertraulichkeit
Geschäftskundenpreise, Rabatte, Geschäftsbedingungen und Informationen zu noch nicht vermarkteten Kollektionen gelten als vertrauliche Informationen. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, diese während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung und zwei Jahre nach deren Beendigung nicht an Dritte weiterzugeben.
Artikel 19. Personenbezogene Daten
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden von Bokabas als Verantwortlichem für die Verarbeitung zum Zweck der Bestellverwaltung, Rechnungsstellung, Forderungseinziehung und Pflege der Geschäftsbeziehung auf Grundlage der Vertragserfüllung und des berechtigten Interesses verarbeitet. Den betroffenen Personen stehen die in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechte zu, die unter contact@bokabas.com ausgeübt werden können. Im Übrigen wird auf die auf bokabas.com veröffentlichte Datenschutzrichtlinie verwiesen.
Artikel 20. Höhere Gewalt
Bokabas haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, bewaffnete Konflikte, Brände, Streiks, Blockaden von Transportmitteln, Zoll- oder Einfuhrbeschränkungen sowie Ausfälle von Lieferanten oder Logistikdienstleistern. Ist die Verhinderung dauerhaft, wird der Vertrag von Rechts wegen ohne Entschädigung aufgelöst.
Artikel 21. Laufzeit, Kündigung und Aussetzung
21.1. Die Geschäftsbeziehung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann sie jederzeit durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein unter Einhaltung einer angemessenen, der Dauer der Geschäftsbeziehung Rechnung tragenden Kündigungsfrist gemäß Artikel L. 442-1 II des französischen Handelsgesetzbuchs beenden.
21.2. Bokabas kann die Geschäftsbeziehung im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes des Wiederverkäufers ohne Frist und ohne Entschädigung kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Schädigung des Markenimages, Verstoß gegen Artikel 15 oder Übermittlung unrichtiger Angaben bei der Eröffnung des Kontos.
Artikel 22. Sonstige Bestimmungen
22.1. Abtretung. Der Wiederverkäufer darf diese Vereinbarung sowie die daraus entstehenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bokabas weder abtreten noch übertragen.
22.2. Teilnichtigkeit. Sollte eine der Bestimmungen dieser Pro-Geschäftsbedingungen für nichtig oder unanwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
22.3. Duldung. Die Tatsache, dass Bokabas sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden Bestimmungen beruft, kann nicht als Verzicht darauf ausgelegt werden, sich zu einem späteren Zeitpunkt darauf zu berufen.
22.4. Vollständigkeit. Diese Pro-Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die Rechnung stellen die vollständige Vereinbarung der Parteien dar.
Artikel 23. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
23.1. Diese Pro-Geschäftsbedingungen und sämtliche von ihnen geregelten Beziehungen unterliegen dem französischen Recht unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
23.2. Im Falle einer Streitigkeit bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung. Sie können insbesondere den Mediator für Unternehmen einschalten.
23.3. WENN KEINE EINVERNEHMLICHE EINIGUNG ERZIELT WIRD, FÄLLT JEDE STREITIGKEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABSCHLUSS, DER AUSLEGUNG, DER DURCHFÜHRUNG ODER DER BEENDIGUNG DIESES VERTRAGS IN DIE AUSSCHLIESSLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES HANDELSGERICHTS PARIS, auch im Falle mehrerer Beklagter, einer Streitverkündung oder eines Eilverfahrens.